Livestream Datenschutzgesetz Schweiz2024-04-24T09:38:52+02:00
Das neue Datenschutzgesetz Schweiz Video

Data Coffee Break – das neue Datenschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzgesetze in der Schweiz ist es für Unternehmen wichtig, sich über die gesetzlichen Pflichten zu informieren. Unsere bevorstehende Livestream-Reihe informiert Sie kompakt und verständlich, was es jetzt zu beachten gibt. Wir erklären, warum es ein neues Gesetz gibt, welche Herausforderungen sich daraus ergeben und wie Sie das Ganze nun eigentlich angehen müssen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Der Livestream bietet Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen, die unsere Experten Andreas Schweizer (CEO netaccess) und Chantal Lutz (Domenig & Partner) direkt beantworten können. Alternativ können Sie sich das aufgezeichnete Video auch später noch ansehen.

Die Termine im Überblick

Präsentationen der jeweiligen Livestreams

Die Folien passend zum Livestream „Das neue Datenschutzgesetz – Basics“ finden Sie hier.

Die Folien passend zum Livestream „Was ist zu tun?“ finden Sie hier.

Aufgezeichnete Livestreams

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was bedeutet nDSG?2024-03-20T11:46:34+02:00

nDSG steht für „neues Datenschutzgesetz“, welches in der Schweiz ab 1. September.2023 in Kraft tritt. Das nDSG soll den Datenschutz in der Schweiz an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpassen. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen und Organisationen, angemessene Massnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Datensicherheit, zur Informationspflicht bei der Datenerhebung und -verarbeitung sowie zur Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen.

Welche personenbezogenen Daten sind betroffen?2024-03-20T11:46:13+02:00

Im nDSG sind alle personenbezogenen Daten betroffen, also alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, aber auch biometrische Daten, IP-Adressen und Standortdaten. Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten sind im nDSG besonders geschützt und dürfen nur unter strengen Bedingungen verarbeitet werden. Unternehmen und Organisationen müssen im Rahmen des nDSG sicherstellen, dass sie diese Daten nur für legitime Zwecke verwenden und angemessene Massnahmen zum Schutz der Daten ergreifen.

Mit welchen Strafen muss ich rechnen?2024-03-20T11:45:55+02:00

Das nDSG sieht bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen Geldstrafen vor, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde verhängt werden können. Die Höhe der Strafen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Schwere und Dauer des Verstoßes, dem Umfang der betroffenen Daten und der Art der Verarbeitung. Grundsätzlich können bei der Verletzung der Auskunft- und Sorgfaltspflicht mit bis zu 250.000 CHF gerechnet werden. Bei Verstößen der Geschäftstätigkeit können bis zu 50.000 CHF anfallen. Es ist daher für Unternehmen sehr wichtig, die Bestimmungen des nDSG einzuhalten und angemessene Massnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu ergreifen um Strafen zu vermeiden.

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